Gesetz über den wirtschaftlichen Eigentümer

09.Mai 2018

Sehr geehrte Klientin, Sehr geehrter Klient!

 Auf Basis des „Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes“ (WiEReG)sind Sie verpflichtet, bis spätestens 01.06.2018 über das Unternehmerserviceportal eine Meldung über die wirtschaftlichen Eigentümer zu erstatten.

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