Neuerungen 2019 - Karfreitagsregelung / Auslandsreisen / BMD COM

12. März 2019
Stöger & Partner Newsletter

Sehr geehrte Klientin, sehr geehrter Klient!
 

Wir dürfen Sie wieder über einige Neuerungen informieren.

Brandaktuell ist die neue Karfreitagsregelung, die wir Ihnen im Folgenden darstellen dürfen.

Dass auch bei kurzfristigen Auslandsreisen das Formular A1 mitzuführen ist, dürfte nicht allgemein bekannt sein. Wir geben Ihnen dazu einige Informationen.

In unserer Kanzlei schreitet die Digitalisierung zügig voran. Wir werden im heurigen Jahr die Umstellung auf papierlose Buchhaltung, damit verbunden auch die automatische Bankauszugsverbuchung, forcieren.

Eine neue Möglichkeit, jederzeit auf die Daten Ihrer Buchhaltung zuzugreifen, ist BMD Com 2.0. Informieren Sie sich über die vielfältigen Möglichkeiten dieses neuen IT-Tools.

Zu den Fachartikeln stehen wir für Fragen gerne jederzeit zur Verfügung, bei der Digitalisierung freuen wir uns darauf, diesen Weg gemeinsam mit Ihnen zu gehen.

                                                            Ihr  

            Georg Stöger und ganze Stöger & Partner Team

 

 

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