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Klienteninformation XX - COVID Zuschuss WKO NÖ(nur Deutsch)
25. September 2020
Stöger & Partner Newsletter
Sehr geehrte Klienten!
Wir dürfen Sie über folgende News informieren:
Zuschuss Existenzsicherungsfond WKO NÖ – Frist 30.09.2020
Sie als Wirtschaftskammermitglied haben bestimmt schon die Information erhalten, dass aufgrund von COVID-19 die Möglichkeit besteht, einen Antrag für einen Zuschuss aus dem Existenzsicherungsfond der Wirtschaftskammer Niederösterreich einzureichen.
Damit Sie hier keine Frist versäumen, möchten wir Sie daran erinnern, dass die Frist zur Antragsstellung mit 30.09.2020 endet.
Voraussetzung für diesen Zuschuss ist eine Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft, eine Kammermitgliedschaft von mindestens 2 Jahren und eine Beschäftigung von höchstens 10 Dienstnehmern, gerechnet auf Vollzeitbasis, aber ohne geringfügig Beschäftigte und Lehrlinge.
Die Höhe des Zuschusses ist von der Höhe des Umsatzrückganges im Vergleich zum Vorjahr abhängig und ist mit maximal € 5.000,- beschränkt. Allfällige schon erhaltene Zuschüsse aus dem Härtefallfond, Fixkostenzuschuss oder der Kurzarbeit müssen jedoch abgezogen werden.
Gerne stehen wir Ihnen bei der Antragsstellung zur Seite.
Mit besten Grüßen
Ihr
Mag. Georg Stöger
und das gesamte Stöger & Partner Team