Klienteninformation IX. - Pendler Tschechien (Nur Deutsch)

26. März 2020
Stöger & Partner Newsletter

Sehr geehrte Klienten!

 

Die Beschränkungen für Pendler im Bereich Gesundheits-, Sozialbereich und Integriertem Rettungssystem treten derzeit nicht in Kraft!

 

Tschechien

 

Reisebeschränkungen

Neue Regeln nur für Pendler im Gesundheits-, Sozialbereich und Integriertem Rettungssystem (d.h. Feuerwehr, medizinische Rettungsdienste, Polizei)

o   Gilt für alle Pendler von / nach Tschechien, Österreich, Deutschland, Slowakei, Polen

o   Inkrafttreten mit 26.3.2020 00:00 Uhr

o   Der Pendler hat eine Bestätigung durch den Dienstgeber mitzuführen https://www.mvcr.cz/soubor/vzor-potvrzeni-pro-preshranicni-pracovniky.aspx .

o   Das „Grenzgängerbuch“ ist nicht erforderlich.

o   Es gibt keine Beschränkung in der notwendigen Anzahl der wöchentlichen Grenzübertritte oder in der Dauer des Aufenthaltes.

o   Nach der Rückkehr ist keine Quarantäne vorgeschrieben.

o   Ist die Entfernung von der Grenze weniger als 100 km, so können alle geöffneten Grenzübergänge verwendet werden. Ist sie mehr als 100km, so können nur die von 00:00 – 24:00 geöffneten Grenzübergänge verwendet werden.

https://www.mvcr.cz/mvcren/article/temporary-reintroduction-of-border-control-at-internal-borders-of-the-czech-republic.aspx

o   Es wird nicht empfohlen, Familienmitglieder mitzunehmen, für diese würde die Quarantänepflicht gelten.

 

Ergänzende Regelung für 3-Wochen Pendler nach Österreich oder Deutschland

o   Sie können ihre Familienangehörigen nach Österreich mitnehmen – eine Heirats- oder Geburtsurkunde ist vorzuweisen. Diese (auch Kinder) müssen nach den 3-Wochen aber ebenfalls in die 14-tägige Quarantäne

 

Beschränkungen, welche für alle Pendler gültig sind

o   Alle Pendler müssen Gesundheitsüberprüfungen  bei der Einreise nach Tschechien zulassen

o   Alle Pendler müssen einen Schutz für Mund und Nase (Maske, Schal, etc.) tragen

o   Alle Pendler müssen strengere Regelungen zur Minimalisierung sozialer Kontakte einhalten. Verboten sind – Fahrten, um die Familie oder nahestehende Personen zu treffen, Dienste für andere Personen, Fahrten für dringende administrative Angelegenheiten, Aufenthalt in der Natur oder in Parks.

 

Neues Formular für Grenzübertritte

Neue Muster für grenzüberschreitende Pendler CZ-ENG-DE/ Nové vzory pro přeshraniční pracovníky CZ-ENG-DE: https://www.mvcr.cz/clanek/vzory-potvrzeni-pro-cestovani-po-dobu-nouzoveho-stavu.aspx

 

Quelle:  Öst. Botschaft Prag/Öst. Honorarkonsulat Brünn

 

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Mit besten Grüßen

Ihr

 

Mag. Georg Stöger

und das gesamte Stöger & Partner Team