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Klienteninformation VI. Pendler Tschechien ( nur Deutsch)
20. März 2020
Stöger & Partner Newsletter
Sehr geehrte Klienten!
Tschechien
Für Pendler von und nach Tschechien gibt es eine neue Bestimmung.
Ab 21.3.2020 00:00 Uhr müssen die Pendler ein spezielles Dokument einreichen, das sogenannte grenzüberschreitende Arbeiterbuch, das von der Polizei bei Abreise und Rückkehr bestätigt wird und dazu dient, die Häufigkeit und Regelmäßigkeit des Grenzübertritts nachzuweisen. Die Regelmäßigkeit wurde mit mindestens 3x wöchentlich in eine Richtung festgelegt. Das Formular steht auf der Website des Innenministeriums zum Download zur Verfügung und steht der Grenzpolizei zur Verfügung.
https://www.mvcr.cz/mvcren/file/buch-for-grenzuberschreitende-pendler-cz-de.aspx
Mit besten Grüßen
Ihr
Mag. Georg Stöger
und das gesamte Stöger & Partner Team