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27. März 2020
Stöger & Partner Newsletter

Sehr geehrte Klienten!

Härtefall-Fonds: Sicherheitsnetz für kleine Betriebe

Beantragung ab Freitag, 27.3.2020, 17 Uhr, möglich

Der Härtefall-Fonds ist eine Erste-Hilfe Maßnahme der Bundesregierung für Selbständige in akuter finanzieller Notlage in der Corona-Krise. Die Wirtschaftskammer wird diese Förderung im Auftrag des Bundes abwickeln. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

Infos zum Fonds

Der Fonds hat eine zentrale Aufgabe: Er unterstützt all jene, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten, wie z.B. Wohnkosten bzw. täglicher Bedarf des Lebens.

Melden Sie sich bitte hier zum Newsletter von der WKÖ an (https://webshop.wko.at/services/newsletter.html) und die WKÖ meldet sich aktiv bei Ihnen mit weiteren Infos und Updates zum Härtefall-Fonds.

Wer kann den Antrag stellen?

Nach derzeitigem Stand werden folgende Gruppen Ansprüche stellen können: 

  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
  • Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)

 

Welche Unterlagen und Daten brauchen Sie für den Antrag?

Folgendes können Sie bereits vorbereiten:

Hinweis: Anmeldung ist auch ohne WKO-Benutzerkonto möglich.

  • Ihre persönliche Steuernummer
  • Ihre KUR ODER GLN: Die KUR ist Ihre Kennziffer des Unternehmensregisters. Sie finden diese im eigenen Account des Unternehmensserviceportals (USP). Nach dem Login im Unternehmensserviceportal klicken Sie im Block „Mein USP“ auf „Unternehmensdaten anzeigen“.
  • Auch Ihre Global Location Number (GLN) finden Sie im Unternehmensserviceportal in Ihren Unternehmensdaten.
  • Oder unter https://firmen.wko.at/
  • Als Freier Dienstnehmer müssen Sie weder KUR noch GLN eintragen.
  • Ihren Personalausweis, Reisepass oder Führerschein 

 

Abwicklung durch die Wirtschaftskammer 

Von der WKÖ wird eine zentrale IT-Lösung zur Verfügung gestellt, wo die betroffenen Betriebe ab 27.3.2020 ab 17:00 Uhr rasch ihre Anträge einbringen können. Danach soll es möglichst einfach und rasch zur Auszahlung der Förderbeträge kommen. Gleichzeitig sorgen die Wirtschaftskammern in den Bundesländern dafür, dass es Ansprechpartner vor Ort gibt. Einerseits haben diese die Kenntnisse über die unternehmerische Situation vor Ort, andererseits können sie bei Problemen umgehend helfen.

Quelle: WKO

Sollten Sie Hilfe beim Suchen der KUR-Nummer oder GLN- Nummer benötigen, so stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Ihr

 

Mag. Georg Stöger

und das gesamte Stöger & Partner Team