Klienteninformation: Neue Kündigungsregelungen für Arbeiter

26. Oktober 2021
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Sehr geehrte Klientin, sehr geehrter Klient!

Neue Kündigungsregelungen für Arbeiter

Die für Arbeiter geltenden Kündigungregelungen sind mit 1. Oktober 2021 an jene der Angestellten angeglichen worden. Dies bedeutet, dass für Kündigungen ab dem 1. Oktober 2021 statt der 14-tägigen Kündigungsfrist grundsätzlich dieselben Fristen wie im Angestelltengesetz anzuwenden sind.

Für Saisonbetriebe kann es Ausnahmen geben.

Ohne besondere Regelung kann ein Dienstverhältnis vom Arbeitgeber nur zum Quartalsende beendet werden und zwar mit folgenden Kündigungsfristen:

  • in den ersten beiden Dienstjahren              6 Wochen
  • nach 2 Dienstjahren                                      2 Monate
  • nach 5 Dienstjahren                                      3 Monate
  • nach 15 Dienstjahren                                    4 Monate
  • nach 25 Dienstjahren                                    5 Monate

Durch eine Zusatzvereinbarung kann die Kündigungsmöglichkeit auch auf den 15. oder Letzten eines Kalendermonats verlegt werden. Wir legen diesem Schreiben das Muster einer Zusatzvereinbarung bei und empfehlen, allen Dienstnehmern, diese Zusatzvereinbarung unterschreiben zu lassen.

Aber Achtung

Falls Ihr Betrieb unter die Saisonregelung fällt, könnten die alten Regelungen weitergelten und die beiliegende Zusatzvereinbarung wäre in diesem Fall dann ungünstiger.

Wir legen diesem Schreiben eine Übersicht bei, aus der Sie die derzeit gültigen Regelungen entnehmen können (Quelle: Linde-Verlag).

Auf Grund der unklaren Rechtslage bezüglich Saisonbetriebe empfehlen wir, wie auch in der Beilage angeführt, sich laufend zu dieser Thematik zu informieren

 

Mit freundlichen Grüßen

Georg Stöger

und das gesamte Stöger & Partner Team

 

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