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Klienteninformation XVII- COVID (nur Deutsch)
10. Juli 2020
Stöger & Partner Newsletter
Sehr geehrte Klienten!
Wir dürfen Sie über folgende News informieren:
Konjunkturstärkungsgesetz
Der Nationalrat hat einige wichtige Maßnahmen zur Konjunkturstärkung beschlossen. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Senkung des Steuertarifs von 25 auf 20 Prozent für die erste Tarifstufe (Einkommensteile von über 11.000 bis 18.000 Euro jährlich). Diese Maßnahme tritt rückwirkend mit 1.1.2020 in Kraft und gilt für alle Abgabenpflichtigen, welche der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer unterliegen, daher beispielsweise für Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler, Vermieter und Pensionisten. Da Niedrigverdiener nicht von der Senkung des Eingangssteuersatzes profitieren können, wird der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag von 300 auf maximal 400 Euro angehoben. Ebenfalls wird der maximale SV-Bonus im Rahmen der SV-Rückerstattung von bisher 300 auf 400 Euro angehoben werden.
- Der Spitzensteuersatz von 55 % für Einkommen ab 1 Mio. Euro wird über das Jahr 2020 hinaus bis 2025 verlängert.
- Möglichkeit der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA). Alternativ zur linearen Abschreibung ist eine degressive AfA (Anstatt jedes Jahr denselben fixen Betrag abzuschreiben, bedient man sich eines prozentualen Abschreibungsanteils.) mit einem Höchstsatz von 30 % des jeweiligen Buchwertes möglich. Die so entstehende Verminderung der Steuerbemessungsgrundlage sorgt für Liquidität bei unseren Unternehmen.
- Beschleunigte AfA bei Gebäuden. Für Gebäude, die nach dem 30. Juni 2020 angeschafft worden sind, gilt eine beschleunigte Absetzung für Abnutzung (AfA). Im ersten Jahr beträgt die AfA das Dreifache des „normalerweise“ anzuwendenden Prozentsatzes (7,5 % im betrieblichen Bereich bzw. 4,5 % im außerbetrieblichen Bereich), im darauffolgenden Jahr das Zweifache (5 % bzw. 3 %). Ab dem zweitfolgenden Jahr beträgt die AfA 2,5 % im betrieblichen Bereich. 1,5 % bei der Vermietung und Verpachtung.
- Zeitlich befristete Möglichkeit zur Gewinn-/Verlustteilung ("Verlustrücktrag"). Über einen Verlustrücktrag können einmalig Verluste aus 2020 mit Gewinnen aus dem Jahr 2019 und unter gewissen Voraussetzungen aus dem Jahr 2018 gegengerechnet werden. Dabei gilt eine Deckelung von 5 Millionen Euro.
Details werden noch in einer Verordnung festgelegt!
- Verlängerung von Abgabenstundungen und Zahlungserleichterungen. Die zu Beginn der Covid-19-Pandemie bis 1. Oktober 2020 gewährten Stundungen werden bis zum 15. Jänner 2021 verlängert. Das erspart unseren Unternehmerinnen und Unternehmern eine neuerliche Antragstellung. Bis 15. Jänner 2021 fallen keine Stundungszinsen an, danach werden diese schrittweise angehoben. Säumniszuschläge werden bis 31. Oktober 2020 ausgesetzt.
- Erhöhung der Flugabgabe für Kurz- und Mittelstrecken. Die Flugabgabe für Flüge ab 1. September beträgt € 30,- pro Flugticket bei Kurzstreckenflügen, bei denen die Entfernung zwischen dem inländischen Abflughafen und dem Zielflugplatz weniger als 350 km beträgt, und € 12,- für sonstige Flüge. Damit wird die Abgabe für Kurz- und Mittelstrecke erhöht. Für Langstrecken kommt es zu einer Senkung.
Investitionsprämiengesetz
• Ab 1. September 2020 kann für Investitionen, die zwischen 1. August und 28. Februar 2021 getätigt werden, eine Investitionsprämie in der Höhe von 7 % beantragt werden, ausgenommen sind klimaschädliche Investitionen.
• Für Güter im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit/Life Science gilt ein Prämiensatz in der Höhe von 14 %.
• Die Prämie ist steuerfrei und führt nicht zu einer Aufwandkürzung.
• Die Abwicklung erfolgt über das Austria Wirtschaftsservice (aws).
Die Richtlinie zur Beantragung der Investitionsprämie mit weiteren Details befindet sich noch in Ausarbeitung!
Quelle: WKO Niederösterreich
NPO-Unterstützungsfonds – Antragstellung seit 8. Juli möglich
Die Antragstellung für den NPO-Unterstützungsfonds ist seit 8. Juli möglich.
Mit besten Grüßen
Ihr
Mag. Georg Stöger
und das gesamte Stöger & Partner Team