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Klienteninformation XXIV. - Investitionsprämie
18. Februar 2021
Stöger & Partner Newsletter
Sehr geehrte Klienten!
Wir haben Sie schon mehrfach über die Investitionsprämie informiert.
ACHTUNG: Die Antragsfrist für die Investitionsprämie endet am 28.02.2021!
Der Investitionszuschuss beträgt 7%, für Investitionen in Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit/Life Sience 14%.
Gefördert werden Investitionen in das abnutzbare Anlagevermögen (auch gebrauchte Wirtschaftsgüter), für die erste Maßnahmen (Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen oder der Baubeginn) zwischen dem 01.08.2020 und dem 28.02.2021 gesetzt werden. Die Frist 28.02.2021 für erste Maßnahmen soll bis 31.05.2021 verlängert werden, dies ist bisher allerdings noch nicht gesetzlich umgesetzt.
Zusätzliche Voraussetzung ist, dass die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investition bis längstens 28.02.2022 erfolgt (ausgenommen Investitionen von mehr als € 20 Mio, da gelten andere Fristen). Auch diese Frist soll um ein Jahr verlängert werden, ist jedoch noch nicht gesetzlich umgesetzt.
Nicht förderungsfähig sind Investitionen, die mit dem Verbrauch fossiler Energieträger zusammenhängen, der Erwerb von Gebäuden und Grundstücken, der Bau und Ausbau von Wohngebäuden, Unternehmenskäufe, Beteiligungskäufe, etc.
WAS SIE JETZT TUN SOLLTEN:
- Prüfen Sie, ob Investitionen bzw. erste Maßnahmen für Investitionen im Zeitraum 01.08.2020 bis 31.05.2021 getätigt wurden bzw. werden.
- Überprüfen Sie, ob diese Investitionen bis 28.02.2023 fertiggestellt und bezahlt sein werden.
- Beantragen Sie die Investitionsprämie bis spätestens 28.02.2021 auf der Website des Austria Wirtschaftsservice www.aws.at. Auf dieser Website finden sich auch umfangreiche Hinweise zur Investitionsprämie.
Gerne stehen wir für Fragen zur Verfügung bzw. erledigen die Anträge für Sie.
Zu erwähnen ist noch, dass auch die Aufstockung der Förderungsmittel noch nicht gesetzlich umgesetzt ist.
Die Darstellung ist nur ein Auszug aus den umfangreichen Bestimmungen zur Investitionsprämie und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Mag. Georg Stöger
und das gesamte Stöger & Partner Team