Klienteninformationen zur Abrechnung der AWS Investitionsprämie

16. September 2021
AUDITOR newsletter

Sehr geehrte Klientinnen, sehr geehrte Klienten!

Für die beantragten Investitionsprämien ist es wichtig bestimmte Fristen zu wahren.

  • Inbetriebnahme und Bezahlung bis 28.2.2023
  • Inbetriebnahme und Bezahlung bis 28.2.2025 bei Großinvestitionen über 20 Mio.

Die Abrechnung der Förderung muss spätestens drei Monate ab letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß des Fördervertrages zugesagten Investitionen erfolgen.

Hierzu gibt es eine Ausnahme: für Abrechnungen, die bei dem AWS vor dem 30.9. 2021 eingereicht werden, ist keine Abrechnungsfrist zu beachten, sodass die Inbetriebnahme und Bezahlung auch länger als drei Monate zurückliegen darf.

Es ist also zu beachten, dass bei jenen Anträgen, bei denen die letzte Investition bis 30. Juni 2021 in Betrieb genommen und bezahlt wurde, die Abrechnung bis 30. September 2021 durchzuführen ist.

Sollte die Abrechnung der Prämie nicht fristgerecht eingebracht werden, verlieren Sie als Förderwerber den Anspruch auf die bereits beantragte und zugesagte Investitionsprämie. Die Abrechnungsfrist ist auch nicht verlängerbar.

Beispiel: Inbetriebnahme und Bezahlung der letzten Investition eines Förderantrages ist bereits am 15. März 2021 erfolgt.

> Abrechnung bis spätestens 30.9.2021 möglich!

Beispiel: Inbetriebnahme und Bezahlung der letzten Investition eines Förderantrages ist am 15. Juli 2021 erfolgt.

> Abrechnung ist bis spätestens 15.10.2021 zu erledigen (3-monatige Abrechnungsfrist)!

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten und zeitgerechten Abrechnung Ihrer Investitionsprämienanträge und ersuchen Sie gegebenenfalls um zeitgerechte Kontaktaufnahme.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Georg Stöger

& das gesamte Stöger & Partner Team