Ministerrat präsentiert Eckpunkte der Steuerreform

09. Mai 2019
Ministerrat präsentiert Eckpunkte der Steuerreform

Ministerrat präsentiert Eckpunkte der Steuerreform 

 

Mit Ministerratsvortrag vom 1. Mai 2019 zur „Entlastung Österreich“ hat die Regierung die Eckpunkte der geplanten Steuerreform präsentiert. Im Wesentlichen sind nachfolgende Maßnahmen geplant. Detaillierte Informationen werden erst mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf vorliegen. Dieser wird demnächst zur Begutachtung erwartet.

Eckpunkte des Steuerreformpaketes:

EStG:

  • Senken der Krankenversicherungsbeiträge für niedrige Einkommen ab 2020
  • Einführen einer Kleinunternehmerpauschalierung im EStG (60% oder 35% Pauschalbetrag vom Umsatz)
  • Stufenweise Erhöhen der Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter:
    • Ab 2020: Erhöhen der GWG-Grenze von EUR 400 auf EUR 800
    • Ab 2021: Erhöhen der GWG-Grenze auf EUR 1.000
  • Senken des Einkommensteuertarifs in zwei Etappen:
    • Ab 2021: Senken des Eingangssteuersatz von 25% auf 20%
    • Ab 2022: Senken der Steuerstufen von 35% auf 30% und von 42% auf 40%
  • Spitzensteuersatz von 55% bleibt ab 2020 unbefristet
  • Erhöhen des Werbekostenpauschales von EUR 132 auf EUR 300 ab 2022
  • Steuerliche Begünstigung von Mitarbeitererfolgsbeteiligung
  • Strukturelle Vereinfachungen durch Neukodifikation des EStG (EStG 2020) und Vereinfachung der Lohnverrechnung und der Gewinnermittlung
  • Schaffen einer einheitlichen Bemessungsgrundlage für Lohnnebenkosten ab 2022
  • Zusammenlegen der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastung zu „Abzugsfähigen Privatausgaben“

UStG:

  • Anheben der Kleinunternehmergrenze von EUR 30.000 auf EUR 35.000 Jahresumsatz
  • Ermäßigter USt-Satz von 10% für elektronische Bücher und Zeitungen ab 2020

KStG:

  • Senken des Körperschaftsteuertarifs in zwei Etappen
    • Ab 2022: Senken des KöSt-Satzes von 25% auf 23%
    • Ab 2023: Senken des KöSt-Satzes auf 21%
  • Ausweiten des Gewinnfreibetrages (Grundfreibetrag bis EUR 100.000) ab 2022

BAO /Sonstiges:

  • Einführen einer Betriebsprüfung auf Antrag (bei Betriebsübertragung oder – aufgabe)
  • Bündel an Detailmaßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung
  • Ausweiten der Forschungsprämie (Ansatz des fiktiven Unternehmerlohns)
  • Bündel an abgabenrechtlichen Detailmaßnahmen im Umweltbereich

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