Haftung für die Umsatzsteuer - reduzieren Sie Ihr Risiko!

31. Jänner 2013
Artikel in der Prager Zeitung
Von Ing. Marta Prachařová

Das Jahr 2013 brachte im Bereich der Umsatzsteuer zahlreiche Neuerungen. Neben der Erhöhung der Umsatzsteuersätze auf 15 und 21 Prozent gibt es eine Reihe von weiteren Änderungen im Bereich der Verrechnung und bzgl. der Aufbewahrung von Belegen, neue Definitionen z. B. die ständige Betriebsstätte und zur Steuer identifizierte Person, weiters bzgl. der Umsatzsteuerbefreiung bei Versicherungsleistungen und Immobilientransaktionen. Des Weiteren kommt es zu organisatorischen Änderungen, z. B. zu Änderungen der Besteuerungszeiträume, Einführung des sogenannten „unzuverlässigen Zahlers“ und zur Veröffentlichung der Bankkonten, die zur unternehmerischen Tätigkeit genutzt werden. Vor allem die beiden letztgenannten Änderungen dienen der Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung und können finanzielle Auswirkung auf Kunden haben, deren Lieferanten die Umsatzsteuer nicht abführen.

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