27.11.2015 Kontrollmeldung – weitere Details

27. November 2015
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Wie wir Sie bereits benachrichtigt haben, wird in Tschechien ab 1. Jänner 2016 die Verpflichtung der Abgabe einer Kontrollmeldung für USt-Zwecke eingeführt.

Wir erlauben uns Ihnen einige Tipps diesbezüglich zu übermitteln, die einerseits unsere Bearbeitung Ihrer Auswertungen beschleunigen und andererseits potentielle Aufforderungen seitens der Finanzbehörde aufgrund von Unstimmigkeiten in den eingereichten Kontrollmeldungen vermeiden sollen. Im zweiten Teil des vorliegenden Dokuments sind die einzelnen Leistungsarten, die in der Kontrollmeldung erklärt werden müssen und die dazugehörigen Identifizierungsdaten beschrieben.

Wir weisen darauf hin, dass für juristische Personen gilt, dass auch bei quartalsmäßiger Steuerpflicht die Kontrollmeldung immer monatlich bis zum 25. Tag des Folgemonats eingereicht werden muss. 

 

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