21.12.2012 Obliegenheiten für im Handelsregister registrierte Personen; Vorschriften zur Inventarisierung

21. Dezember 2012
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Knapp vor Jahresende dürfen wir Sie nochmals an jene Verpflichtungen erinnern, die sich für im Handelsregister eingetragene Personen ergeben. Wir empfehlen, noch vor Jahresende zu überprüfen, ob alle diese Vorschriften beachtet wurden. Dort, wo wir beauftragt sind, werden die meisten Obliegenheiten (z.B. die Einreichung des Jahresabschlusses) durch uns erledigt. Als aktueller Anlass erinnern wir Sie an die wesentlichen Vorschriften zur Inventarisierung.

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