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10.10.2014 Unzuverlässige Zahler: neue Kriterien
10. říjen 2014
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Das Institut des „unzuverlässigen Zahlers“ wurde als eine der Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehungen per Gesetz mit Wirkung ab 1. Jänner 2013 geschaffen. Das Generalfinanzdirektoriat erweiterte mit Erlass vom 21. August 2014 die Kriterien, als „unzuverlässiger Zahler“ klassifiziert zu werden.