Elektronische Erfassung der Einnahmen

29. April 2016
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Das Gesetz über die elektronische Erfassung der Einnahmen (im Folgenden nur „EEE“)  wurde in der Rechtssammlung unter der Nummer 112/2016 veröffentlicht.

Betroffen werden schrittweise alle Unternehmer sein, die  Barzahlungen für Lieferungen oder Leistungen akzeptieren. Die ersten Unternehmer werden ab dem 1. Dezember 2016 ihre Barerlöse elektronisch erfassen müssen. 

 

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