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Evidenz der wirtschaftlichen Eigentümer
22. Oktober 2018
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In kurzer Zeit läuft die Frist für die Eintragung in die Evidenz der wirtschaftlichen Eigentümer ab
In das tschechische Rechtssystem wurde die EU-Richtlinie über die Geldwäsche (Richtlinie 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismus-finanzierung) implementiert. Eine der Maßnahmen ist die Einführung der Evidenz der wirtschaftlichen Eigentümer. Tschechische Gesellschaften müssen bis zum 1. Jänner 2019 ihre wirtschaftlichen Eigentümer in ein nicht öffentliches Register eintragen lassen.