Reisekostenersätze für 2023 – Novelle ab dem 1. Juli 2023

04. Juli 2023
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Ab dem 1. Juli 2023 wird der Preis für Diesel, den ein Dienstnehmer für die Abrechnung einer Dienstreise verwenden muss, gesenkt, wenn er mit seinem Privatfahrzeug fährt und keine Quittung zum Nachweis der tatsächlichen Kraftstoffkosten vorlegt. Ab dem 1. April 2023 erhöht sich der Strompreis pro kWh, wenn ein privates Elektrofahrzeug für Dienstreisen genutzt wird und der Dienstnehmer keine Quittung zum Nachweis der tatsächlichen Kosten vorlegt.

Taggeld bei Inlandsdienstreisen bleibt unverändert:

 

Dauer der Dienstreise in Stunden

Gesetzlicher Mindestsatz (CZK)

Steuerfreier Maximalbetrag (CZK)

von

bis

2023

2023

5

12

129

153

12

18

196

236

18

24

307

367

Der Ersatz für die Nutzung des Privatwagens eines Dienstnehmers bleibt auch unverändeert 5,20 CZK pro km.

Durchschnittliche Preise für Treibstoffe, die anzusetzen sind, wenn vom Dienstnehmer der Treibstoffpreis nicht belegt wird:

 

Treibstoff

Preis pro Liter bzw. kWh (CZK)

 Benzin 95 

41,20

 Benzin 98

                    45,20

 Diesel bis 30. Juni 2023

                    44,10

 Diesel ab 1. ab 1. Juli 2023 

34,40

 Strom – kWh bis 31.März 2023 

6,00

 Strom - kWh ab 1. April 2023

8,20

 

Die Auslandsdiäten wurden nicht geändert.

Weitere Details finden Sie in den Kundmachungen Nr. 401/2022 Slg. und Nr. 467/2022 Slg.

Für interaktive Formulare zur Berechnung der Reisekosten wenden Sie sich bitte an Frau Marie Haasová (marie.haasova@auditor.eu).