COVID-19 CZ-Pendler im Gesundheits-,Sozialbereich und Integriertem Rettungssystem

26. März 2020
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Sehr geehrte Klienten,

ergänzend zu den Informationen, welche wir Ihnen gestern gesendet haben, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Beschränkungen für Pendler im Gesundheits-, Sozialbereich und Integriertem Rettungssystem derzeit nicht in Kraft treten!

 

Reisebeschränkungen

Neue Regeln nur für Pendler im Gesundheits-, Sozialbereich und Integriertem Rettungssystem (d.h. Feuerwehr, medizinische Rettungsdienste, Polizei)

o   Gilt für alle Pendler von / nach Tschechien, Österreich, Deutschland, Slowakei, Polen

o   Inkrafttreten mit 26.3.2020 00:00 Uhr

o   Der Pendler hat eine Bestätigung durch den Dienstgeber mitzuführen https://www.mvcr.cz/soubor/vzor-potvrzeni-pro-preshranicni-pracovniky.aspx .

o   Das „Grenzgängerbuch“ ist nicht erforderlich.

o   Es gibt keine Beschränkung in der notwendigen Anzahl der wöchentlichen Grenzübertritte oder in der Dauer des Aufenthaltes.

o   Nach der Rückkehr ist keine Quarantäne vorgeschrieben.

o   Ist die Entfernung von der Grenze weniger als 100 km, so können alle geöffneten Grenzübergänge verwendet werden. Ist sie mehr als 100km, so können nur die von 00:00 – 24:00 geöffneten Grenzübergänge verwendet werden.

https://www.mvcr.cz/mvcren/article/temporary-reintroduction-of-border-control-at-internal-borders-of-the-czech-republic.aspx

o   Es wird nicht empfohlen, Familienmitglieder mitzunehmen, für diese würde die Quarantänepflicht gelten.

 

Ergänzende Regelung für 3-Wochen Pendler nach Österreich oder Deutschland

o   Sie können ihre Familienangehörigen nach Österreich mitnehmen – eine Heirats- oder Geburtsurkunde ist vorzuweisen. Diese (auch Kinder) müssen nach den 3-Wochen aber ebenfalls in die 14-tägige Quarantäne

 

Beschränkungen, welche für alle Pendler gültig sind

o   Alle Pendler müssen Gesundheitsüberprüfungen  bei der Einreise nach Tschechien zulassen

o   Alle Pendler müssen einen Schutz für Mund und Nase (Maske, Schal, etc.) tragen

o   Alle Pendler müssen strengere Regelungen zur Minimalisierung sozialer Kontakte einhalten. Verboten sind – Fahrten, um die Familie oder nahestehende Personen zu treffen, Dienste für andere Personen, Fahrten für dringende administrative Angelegenheiten, Aufenthalt in der Natur oder in Parks.

 

Neues Formular für Grenzübertritte

Neue Muster für grenzüberschreitende Pendler CZ-ENG-DE https://www.mvcr.cz/clanek/vzory-potvrzeni-pro-cestovani-po-dobu-nouzoveho-stavu.aspx

 

 

Ihr AUDITOR Team