Genehmigung des Jahresabschlusses und die Gewinnausschüttung

24. Mai 2013
Artikel auf Portal ecoplus.at

Unter die Verpflichtungen der juristischen Personen gehören nicht nur die Ausarbeitung der Steuererklärung zur Körperschaftssteuer, Aufstellung des Jahresabschlusses, (die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Notizen) und deren Übermittlung an das Finanzamt. Handelsgesetzbuch sieht den zuständigen juristischen Personen auch die Verpflichtung vor, nach der Aufstellung des Jahresabschusses diese zur Genehmigung vorzulegen  und zu veröffentlichen. Dieser Newsletter befasst sich mit der Genehmigung des Jahresabschlusses und der nachfolgenden Gewinnausschüttung.

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