Elektronische Postfächer ab 1. Jänner 2017

11. November 2016
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Spätestens ab dem 1. Jänner 2017 können die Behörden die amtlichen Dokumente aller Firmen in die elektronischen Postfächer zustellen. Die in die elektronischen Postfächer übermittelten Dokumente haben die gleiche Rechtskraft wie Papierdokumente. 

Das Ziel der Einrichtung der elektronischen Postfächer ist eine effektivere und schnellere Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung, Erhöhung der Transparenz und Reduzierung des Verwaltungsaufwandes.
 
Wir haben für Sie einen Überblick der wichtigsten Informationen zu diesem Thema vorbereitet. 

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