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Verschärfung bei grenzüberschreitenden Entsendungen
30. August 2016
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Im Zusammenhang mit der Pflicht der Slowakei, in der lokalen Rechtsordnung die europäische Richtlinie Nr. 2014/67/EU umzusetzen, trat im Juni 2016 das neue Gesetz Nr. 351/2015 Slg. über grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Entsendung von Dienstnehmern in Kraft. Das Ziel dieses Gesetzes ist, den Missbrauch der Entsendung zur Umgehung des slowakischen Arbeitsgesetzes zu verhindern, Verwaltungsanforderungen an die entsendenden Dienstgeber zu bestimmen und die Zusammenarbeit der Kontrollorgane innerhalb der EU durch gegenseitige Information, Kontrolltätigkeit, Zustellung von Dokumenten und Eintreibung von Strafen und Sanktionen zu stärken.
Die legislativen Änderungen betreffen nicht nur Dienstgeber sondern auch derer Geschäftspartner. Wir haben für Sie eine Übersicht der bedeutendsten Pflichten, die aus diesem Gesetz hervorgehen, vorbereitet.