Änderung des Verpflegungsgeldes (Diäten) ab dem 1. Juni 2018

1. Juni 2018
AUDITOR Newsletter

Ab dem 1. Juni 2018 ändern sich die Beträge des Verpflegungsgeldes bei inländischen Dienstreisen wie folgt:

Zeitabschnitte

Dauer der inländischen Dienstreise (in Stunden)

Betrag vom Verpflegungsgeld (in EURO)

1. Zeitabschnitt

 5 - 12

 4,80

2. Zeitabschnitt

 mehr als 12 bis 18

 7,10

3. Zeitabschnitt

 mehr als 18

 10,90

Im Zusammenhang mit dieser Änderung erhöht sich der verbindliche Mindestwert der Essensgutscheine für eine Schicht eines Dienstnehmers auf  3,60 EUR und der maximale steuerliche Wert auf  4,80 EUR.

Ihr AUDITOR SK Team