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Änderung des Verpflegungsgeldes (Diäten) ab dem 1. Juni 2018
1. Juni 2018
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Ab dem 1. Juni 2018 ändern sich die Beträge des Verpflegungsgeldes bei inländischen Dienstreisen wie folgt:
Zeitabschnitte |
Dauer der inländischen Dienstreise (in Stunden) |
Betrag vom Verpflegungsgeld (in EURO) |
1. Zeitabschnitt |
5 - 12 |
4,80 |
2. Zeitabschnitt |
mehr als 12 bis 18 |
7,10 |
3. Zeitabschnitt |
mehr als 18 |
10,90 |
Im Zusammenhang mit dieser Änderung erhöht sich der verbindliche Mindestwert der Essensgutscheine für eine Schicht eines Dienstnehmers auf 3,60 EUR und der maximale steuerliche Wert auf 4,80 EUR.
Ihr AUDITOR SK Team