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Änderung der Reisekosten
05.06. 2019
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Änderung der Entschädigung für die Nutzung von Privatfahrzeugen für geschäftliche Zwecke ab dem 1. Juni 2019
Ab dem 1. Juni 2019 ändert sich der Betrag von Grundentschädigung für die Nutzung von Privatfahrzeugen für geschäftliche Zwecke für jeden 1 km Fahrt wie folgt:
- 0,053 EUR für die Einspurkraftwagen und die Dreiräder
- 0,193 EUR für die Personenkraftfahrzeuge
Ihr AUDITOR SK Team