Änderung der Reisekosten

05.06. 2019
AUDITOR newsletter

Änderung der Entschädigung für die Nutzung von Privatfahrzeugen für geschäftliche Zwecke ab dem 1. Juni 2019

 

Ab dem 1. Juni 2019 ändert sich der Betrag von Grundentschädigung für die Nutzung von Privatfahrzeugen für geschäftliche Zwecke für jeden 1 km Fahrt wie folgt:

 

  • 0,053 EUR für die Einspurkraftwagen und die Dreiräder
  • 0,193 EUR für die Personenkraftfahrzeuge

 

 

Ihr AUDITOR SK Team