Änderung des Verpflegungsgeldes (Diäten) ab dem 1.Juli 2019

20.06. 2019
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Änderung des Verpflegungsgeldes (Diäten) ab dem 1. Juni 2019

 

Ab dem 1. Juli 2019 ändern sich die Beiträge des Verpflegungsgeldes bei inländischen Dienstreisen wie folgt:

Zeitabschnitte

Dauer der inländischen Dienstreise

(in Stunden)

Betrag vom Verpflegungsgeld

 (in EUR)

1. Zeitabschnitt

5 - 12

5,10

2. Zeitabschnitt

mehr als 12 bis 18

7,60

3. Zeitabschnitt

mehr als 18

11,60

 

Im Zusammenhang mit dieser Änderung erhöhen sich der verbindliche Mindestwert der Essegutscheine für eine Schicht eines Dienstnehmers auf 3,83 EUR und der maximale steuerliche Wert auf 5,10 EUR. 

Ihr AUDITOR SK Team