Klientské informace III. - COVID (pouze v NJ)

17. březen 2020
Stöger & Partner Newsletter

Sehr geehrte Klientin, sehr geehrter Klient!

Nach Rücksprache mit den Behörden dürfen wir Ihnen die aktuellste Information zur Kurzarbeit übersenden!

 

Kurzarbeit:

Unternehmen, die an Kurzarbeit interessiert sind, mögen sofort ein Mail an das Arbeitsmarktservice schicken, mit dem Text „Interesse an Kurzarbeit“ und der Bekanntgabe des genauen Firmenwortlautes.

Somit wird Ihr Unternehmen in einen Pool aufgenommen und man erhält eine Information per Mail.

Das Antragsformular wird erst ab Mittwoch online gestellt.

Sollte ein Unternehmen noch zwischen Kurzarbeit und Kündigungen unentschlossen sein, ist es trotzdem sinnvoll, das Interesse an Kurzarbeit  beim Arbeitsmarktservice anzumelden. Entscheidet sich das Unternehmen jedoch, die Dienstnehmer zu kündigen statt die Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen, so wird eben kein Antrag auf Kurzarbeit gestellt.

 

Für die Horner Klienten bitte folgende Mailadresse verwenden: sfu.horn@ams.at, die Telefonnummern vom AMS Horn lautet: 050904313 DW 403 Ponstingl Claudia DW 402 Meisl Thomas.

Befinden sich Dienstnehmer im Krankenstand, diese ebenfalls bei Kurzarbeitsanträgen melden, da bei Ende Krankenstand die Kurzarbeit zum Zug kommt.

Geringfügige Dienstnehmer sind von der Kurzarbeit ausgenommen.

Lehrlinge sind ausgenommen, es wird aber noch verhandelt, diese ebenfalls aufzunehmen.

Teilzeitbeschäftige (vollversichert) können in Kurzarbeit gehen – ohne Einschränkung des.

Beim Antrag den Zeitraum für drei Monate beantragen, sollte die Kurzarbeit früher zu Ende sein, spielt dies keine Rolle. 

Betreffend der Höhe der Kurzarbeitshilfe gint es wahrscheinlich noch Neuerungen, das Arbeitsmarktservice kann aber noch nichts Genaues dazu sagen. 

Die Auszahlung der Kurzarbeitshilfe vom Arbeitsmarktservice erfolgt über den  Dienstgeber, der Dienstgeber muss dem Dienstnehmer die ausfallende Arbeitszeit vergüten.

Frühwarnsystem bei Kündigungen:

Bei Arbeitgeber- Kündigungen in folgenden Fällen:

  • Betriebe mit 20-100 Beschäftigten: ab 5 Arbeitskräften 
  • Frist bisher 30 Tagen, FRIST NEU: Antrag einbringen sofort, wird in zwei bis drei Tagen vom AMS freigegeben. Auf der AMS — homepage findet man die entsprechenden Formulare. 

Diese Information finden Sie auch auf unsere Website unter „Publikationen“.

 

Weitere nützliche Informationen:

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Link: https://www.infomedia.co.at/covid-19

 

Wir werden Sie am Laufenden halten!

Mit besten Grüßen

 

Mag. Georg Stöger

und das gesamte Stöger & Partner Team

Soubory ke stažení