Klientské informace XV - Fixkostenzuschuss (pouze v NJ)

25. Juni 2020
Stöger & Partner Newsletter

 

Sehr geehrte Klientin,

Sehr geehrter Klient!

 

Wie allgemein bekannt gibt es die Möglichkeit, einen Fixkostenzuschuss zu beantragen. Die Regelungen haben sich mehrfach geändert und es sind auch jetzt noch Änderungen in Diskussion.

 

Derzeit kann ein Fixkostenzuschuss beantragt werden, falls sich in einem Zeitraum von drei zeitlich zusammenhängenden Monaten oder weniger (2 Monate oder 1 Monat) beginnend mit 16.03.2020 ein Umsatzrückgang von zumindest 40 % ergeben hat.

Es ist in Diskussion, ob der Zeitraum auf 6 Monate ausgedehnt werden soll, das Ergebnis bleibt abzuwarten.

 

Sollten Sie einen Umsatzrückgang erlitten haben, so wäre folgende Vorgangsweise möglich:

 

1.      Feststellung des Zeitraumes, in dem der Umsatzrückgang von mindestens 40 % erfolgt ist (1 Monat, 2 Monate oder maximal 3 Monate)

2.      Erstellung der Buchhaltung für diesen Zeitraum bzw. Schätzung der Fixkosten für diesen Zeitraum

3.      Beantragung des Fixkostenzuschusses über Finanzonline.

 

Näherer Informationen erhalten Sie unter www.fixkostenzuschuss.at.

 

Sollte der Zeitraum, in dem Sie den höchsten Umsatzrückgang erlitten haben, bereits feststehen, so empfehlen wir, die Buchhaltung für diesen Zeitraum fertigzustellen und den Antrag einzureichen. Es ist dann nicht nötig, allfällig geschätzte Zahlen im Nachhinein zu korrigieren.

 

Bei dringendem Geldbedarf empfehlen wir, den Antrag sofort anhand von geschätzten Zahlen einzureichen und nach dem 18.08.2020 die Zahlen auf Basis der Ist-Zahlen zu korrigieren.

 

In der ersten Tranche werden 50 % der beantragten Fixkosten ausbezahlt, nach dem 18.08.2020 können weitere 25 % beantragt werden und die dritte Tranche kann ab 19.11.2020 beantragt werden. Bei der dritten Tranche ist ein buchmäßiger Nachweis über die beantragten Fixkosten vorzulegen.

 

Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung behilflich. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter in unserer Kanzlei.

 

Mit besten Grüßen

Ihr

Mag. Georg Stöger

und das gesamte Stöger & Partner Team