Sondernewsletter DB-Reduktion 2023 und 2024

Dezember 2022
Stöger & Partner Newsletter

DB-Reduktion 2023 und 2024 – interner Aktenvermerk

Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) soll ab 2025 von 3,9 % auf 3,7 % reduziert werden (§ 41 Abs. 5 FLAG). Eine Reduktion auch schon für die Jahre 2023 und 2024 ist hingegen nur unter der zusätzlichen Voraussetzung vorgesehen, dass die Reduktion des DB auf 3,7 % ausdrücklich in einer lohngestaltenden Vorschrift festgelegt wird. Als lohngestaltende Vorschrift zählt ein Kollektivvertrag, eine kollektivvertraglich ermächtigte Betriebsvereinbarung oder die innerbetriebliche Festlegung für alle Arbeitnehmer oder eine sachlich abgrenzbare Arbeitnehmergruppe (§ 41 Abs. 5a FLAG).

Eine offizielle Frage-Antwort-Sammlung des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bringt eine überraschend großzügige Auslegung:

Die DB-Reduktion von 3,9 % auf 3,7 % ab 01.01.2023 soll für alle Beschäftigten gelten, für die ein DB zu entrichten ist (d.h. nicht nur für echte Arbeitnehmer, sondern z.B. auch für freie Dienstnehmer und wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer), kann auch durch einen bloß internen Aktenvermerk im Betrieb umgesetzt werden (d.h. es ist nicht einmal eine Information an die Mitarbeiter – somit auch kein Vermerk am Lohnabrechnungsbeleg – erforderlich), der für allfällige abgabenbehördliche Kontrollen anzulegen ist.

Für einen internen Aktenvermerk finden Sie im Anhang einen Formulierungsvorschlag.

Darin ist auch ein Auszug aus der zu Grunde liegenden Gesetzespassage (§ 41 Abs. 5a FLAG) enthalten, um der unterfertigenden Person (i.d.R. Geschäftsführer) den fachlichen Hintergrund und den Sinn des Aktenvermerks leichter zugänglich zu machen.

Dieser unterschriebene Aktenvermerk ist bei den Lohnunterlagen für eine eventuelle Prüfung aufzubewahren.

Wird die Lohnverrechnung durch unsere Kanzlei erstellt, bitte wir um Zusendung einer Kopie des Schriftstückes bis spätestens 15. Jänner 2023. 

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Georg Stöger

und das gesamte Stöger & Partner Team

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