Verpflichtende elektronische Zustellung über FinanzOnline ab September 2025

Září 2025
Stöger & Partner Newsletter

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde!

wir möchten Sie darüber informieren, dass die elektronische Zustellung von Schriftstücken durch das Finanzamt über FinanzOnline ab

dem 3. September 2025 verpflichtend ist! Diese Änderung betrifft alle Unternehmer, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind.

 

Was bedeutet das für Sie?

Ab diesem Zeitpunkt werden Bescheide, Mitteilungen, Ersuchen und andere Dokumente ausschließlich elektronisch zugestellt. Die Zustellung erfolgt direkt in Ihren Posteingang bei FinanzOnline und gilt unabhängig davon, ob Sie das Dokument öffnen, als rechtswirksam zugestellt. Damit beginnen auch etwaige Fristen zu laufen (z. B. für Zahlungen oder Rechtsmittel).

 

Was ist zu tun?

Bitte stellen Sie sicher, dass:

  • eine gültige E-Mail-Adresse in Ihren FinanzOnline-Grunddaten hinterlegt ist,
  • die Benachrichtigungsfunktion aktiviert ist, damit Sie über neue Zustellungen informiert werden,
  • Sie sich regelmäßig in FinanzOnline einloggen, um keine Fristen zu versäumen,
  • bei Abwesenheiten eine Zustellvollmacht für Ihre steuerliche Vertretung eingerichtet ist (sofern nicht bereits erfolgt),
  • Sie Ihre Dokumente gegebenenfalls außerhalb von FinanzOnline archivieren.

 

Sicherheit: 2-Faktor-Authentifizierung ab Oktober

Ab dem 1. Oktober 2025 ist der Zugang zu FinanzOnline nur noch mit 2-Faktor-Authentifizierung möglich. Dies kann z. B. über eine Authenticator-App oder ID Austria erfolgen.

Beiliegend übersenden wir Ihnen Infos zur Registrierung bei FinanzOnline bei sowie Infos über die 2-Faktor-Authentifizierung.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen jederzeit zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Umsetzung der notwendigen Schritte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Georg Stöger und

das gesamte Stöger & Partner Team

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