Client Information VII. Kurzarbeit (only in German)

23 March 2020
Stöger & Partner Newsletter

Sehr geehrte Klienten!

 

Kurzarbeit

 

Wie Sie aus Medienberichten wissen, kämpfen viele Unternehmen infolge der Corona-Krise mit enormen wirtschaftlichen Schwierigkeiten infolge von dramatischen Umsatzeinbußen. Sollten Sie die Einführung von Kurzarbeit zur weitgehenden Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes und zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit planen, möchten wir Sie dazu informieren:

Die administrativen Schritte zur Umsetzung der Kurzarbeit und die Abrechnung in der Gehalts- und Lohnverrechnung sind sehr kompliziert und zeitaufwändig (Ausfüllen unzähliger Formulare, Verhandlungen mit Interessensvertretungen, Anpassungen bei den Lohnprogrammen etc.). Eine Berücksichtigung der Kurzarbeit bereits bei der März-Abrechnung ist daher nicht mehr möglich.

 

Das bedeutet:

·         Die Gehalts- und Lohnbezüge in der März-Abrechnung vorerst noch auf der normalen Basis so wie bisher.

·         Im April wird die März-Abrechnung dann rückwirkend korrigiert, um sie an die Kurzarbeit anzupassen.

·         Dies wird voraussichtlich im April zu einem zusätzlichen Gehalts- bzw. Lohnabzug führen, der aber notwendig ist, um die Kurzarbeitsabrechnung entsprechend den gesetzlichen Richtlinien korrekt abzurechnen.

 

 

Generell ist es so, dass die Gehälter/Löhne, auch wenn Kurzarbeit vereinbart wurde, vorerst vom Dienstgeber auszubezahlen sind, und danach vom AMS refundiert werden.

Im Anhang finden Sie die Mitarbeiterinformation über die März Abrechnung – Corona Krise,  welche Sie für Ihr Unternehmen verwenden können.

 

 

EAMS KONTO Einrichtung für Abwicklung Kurzarbeit

 

Zur laufenden Abwicklung der Kurzarbeit (monatliche Abrechnung) ist lt. Richtlinie-19 Kurzarbeit" die Einrichtung eines EAMS Kontos für Ihr Unternehmen zwingend erforderlich.
Sollten Sie Kurzarbeit beantragt haben, so müssten Sie heute ein Mail vom AMS erhalten haben. Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, bitten wir um Kontaktaufnahme.

 

Mit besten Grüßen

Ihr

 

Mag. Georg Stöger

und das gesamte Stöger & Partner Team

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